Landgericht Dortmund:
Ist eine Sache zu kompliziert für das Verfügungsvefahren lässt das den Verfügungsgrund entfallen. Das ist keine Frage der Unzulässigkeit des Antrags (so aber etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. Juli 2009 - 6 U 61/09 -, Rn. 21)
8 O 80/26 nrwe.justiz.nrw.de/lgs/dortmund...