Neue Daten zeigen: RichterInnen in der Schweiz schätzen die Schwere von Straftaten völlig unterschiedlich ein.
Wird ihnen ein fiktiver Tötungsfall vorgelegt (Ladenbesitzer Z. erschiesst einen flüchtenden Einbrecher), verhängt der eine Richter ein Jahr bedingt, ein anderer 15 Jahre Gefängnis.