RECHTLICHE KLARHEIT
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden: Der CSD #Dresden ist offiziell eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und des Art. 8 Grundgesetz!
Damit steht fest: Der CSD ist kein „Unterhaltungs-Event" sondern gelebte und geschützte Demonstrationsfreiheit.