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RECHTLICHE KLARHEIT Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat entschieden: Der CSD #Dresden ist offiziell eine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und des Art. 8 Grundgesetz! Damit steht fest: Der CSD ist kein „Unterhaltungs-Event" sondern gelebte und geschützte Demonstrationsfreiheit.
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