In einer Woche tritt das #GEAS-Anpassungsgesetz in Kraft. Und schon jetzt beginnt der Gesetzesbruch: Obwohl unabhängige Asylverfahrensberatung verpflichtend im Gesetz festgeschrieben ist, stellt der Bund die Finanzierung ein. Den Betroffenen wird so der Zugang zum Recht verwehrt.
Valeria Hänsel
Wir wissen ja bereits zur Genüge, dass ihm Recht und Gesetz egal sind, aber trotzdem noch einmal der Hinweis auf § 12a AsylG:
"(1) Der Bund fördert eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung."
Dobrindt will die Asylberatung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden nicht länger finanziell unterstützen. Nach Kritik liefert er nun eine Begründung.